Urteil Anmeldung
Schlagworte
Anmeldung; Auslegung; Unternehmensbeteiligung; Grundstücksrecht
Leitsätze
1. Bei der Auslegung der Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche sind von den Angaben des Anmelders nur die Umstände zu berücksichtigen, die der Behörde bis zum Ablauf der Anmeldefrist bekannt geworden sind.
2. Eine Unternehmensbeteiligung ist kein sich aus einem Grundstück ergebendes oder in einem rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang damit stehendes Recht.
3. Die gegen diesen Beschluß eingelegte Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung angenommen worden (BVerfG, Beschluß vom 18. Juli 2003 - 1 BvR 1249/03 - ).
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