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Urteil Anforderungen an Mieterhöhung mit Erhöhungsbetrag und begehrte neue Miete
Schlagworte
Anforderungen an Mieterhöhung mit Erhöhungsbetrag und begehrte neue Miete
Leitsatz (der Redaktion)
Im Mieterhöhungsverfahren nach § 558 BGB geht es um Zustimmung zum Endbetrag der begehrten Miete und nicht nur auf Zustimmung zum Erhöhungsbetrag; die Angabe des Betrages, um welchen die Miete erhöht werden soll, beschreibt allerdings den Umfang des geltend gemachten Anspruchs und gehört zum Inhalt eines formgültigen Mieterhöhungsverlangens. Dieser Betrag begrenzt die begehrte Mieterhöhung.
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