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Urteil Nutzungsuntersagung gegen Mieter bei Baurechtswidrigkeit
Schlagworte
Nutzungsuntersagung gegen Mieter bei Baurechtswidrigkeit
Leitsatz
Wird gegenüber dem Mieter einer formell und materiell baurechtswidrigen Wohnung eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen, so ist eine Befolgungsfrist, die der gesetzlichen Kündigungsfrist des Mieters entspricht, regelmäßig angemessen.
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