1 ME 158/24 - Nutzungsuntersagung gegen Mieter bei Baurechtswidrigkeit
Leitsatz: Wird gegenüber dem Mieter einer formell und materiell baurechtswidrigen Wohnung eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen, so ist eine Befolgungsfrist, die der gesetzlichen Kündigungsfrist des Mieters entspricht, regelmäßig angemessen.