Urteil Keine einseitigen Vertragsänderungen durch Betreiber eines Immobilienportals, Preiserhöhung bei Immobilienscout24
Schlagworte
Keine einseitigen Vertragsänderungen durch Betreiber eines Immobilienportals, Preiserhöhung bei Immobilienscout24
Leitsätze
1. Teilt der Betreiber eines Immobilienportals eine wesentliche Vertragsänderung mit (hier: neues „Anzeigen-Paket“), liegt darin eine Kündigung des Vertrages.
2. Ein Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrages kann nicht konkludent durch Nutzung angenommen werden, wenn die andere Seite das Angebot abgelehnt hatte.
3. Eine der Ablehnung widersprechende eMail des Anbieters („Ihr neuer Preis beträgt …“) führt nicht nach den Regeln über das kaufmännische Bestätigungsschreiben zum Vertragsschluss.
(Leitsätze der Redaktion)
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