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Urteil Nutzungsunterlassung trotz Überfahrbaulast
Schlagworte
Nutzungsunterlassung trotz Überfahrbaulast
Leitsatz
Der Eigentümer eines mit einer Überfahrbaulast belasteten Grundstücks ist nicht aufgrund der Baulast nach Treu und Glauben zivilrechtlich verpflichtet, das Begehen bzw. Befahren seines Grundstücks zu dulden (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 9. Januar 1981 - V ZR 58/79, BGHZ 79, 201, 210).
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