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  1. 40 C 77/91 - Mieterhöhung; Grundmiete; Betriebskostenumlageerhöhung; Mieterhöhungserklärung; Ehegatten
    Leitsatz: 1. Zu den Anforderungen an eine Mieterhöhung aufgrund der GrundmietV und der BetriebskostenumlageV. 2. Aus der Mieterhöhungserklärung muß bei juristischen Personen stets die handlungsberechtigte Person erkennbar sein. 3. Wurde in den neuen Bundesländern eine Wohnung noch unter Geltung des ZGB an ein Ehepaar vermietet, so ist eine Mieterhöhungserklärung an beide Ehegatten zu richten, auch wenn nur einer den Mietvertrag unterschrieben hat.
    KreisG Cottbus-Stadt
    24.01.1992
  2. V ZR 274/90 - Tierhalterhaftung des Bienenhalters
    Leitsatz: a) Eine Tierhalterhaftung des Bienenhalters wegen Bienenanflugs und der dadurch bewirkten Blütenbestäubung scheidet schon dann aus, wenn der betroffene Grundstückseigentümer insoweit keinen Abwehranspruch hat (§ 906 Abs. 2 Satz 1 BGB). b) Bienenanflug und die dadurch bewirkte Blütenbestäubung sind ei-ne "ähnliche" Einwirkung im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB. c) Die durch Bienenanflug beeinträchtigte Nutzung eines Gärtnereigrundstücks kann wegen der Besonderheiten des Anbaus (hier: au-ßergewöhnliche Lockwirkung auf Bienen durch angebaute Pflanzen, deren Blüten in ihrer wirtschaftlichen Verwertbarkeit besonders empfindlich gegen Bienenanflug sind) auch dann ortsunüblich sein (§ 906 Abs. 2 Satz 2 BGB), wenn in dem betreffenden Gebiet allgemein eine gärtnerische Grundstücksnutzung üblich ist.
    BGH
    24.01.1992
  3. 15 C 522/91 - Mieterhöhung für preisgebundenen Neubau; Berechnung durch Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung; Erläuterung; Zinsanhebung
    Leitsatz: 1. Die Forderung des § 10 WoBindG, wonach eine Mieterhöhung berechnet werden muß, ist erfüllt, wenn die aus einem beigefügten Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung hervorgehende Durchschnittsmiete mit der Wohnfläche des Mieters multipliziert und der bisherigen Einzelmiete unter Angabe des Änderungsbetrages gegenübergestellt ist. 2. Die von § 10 WoBindG geforderte Erläuterung ist gegeben, wenn ein konkreter, individualisierbarer und nachvollziehbarer Vorgang bezeichnet wird (hier: "Zinsanhebung des 1-b-Darlehens").
    AG Schöneberg
    24.01.1992
  4. 61 S 183/91 - Modernisierungsmaßnahme; finanzielle Härte
    Leitsatz: Die Zumutbarkeit einer Mieterhöhung wegen beabsichtigter Modernisierungsmaßnahmen hängt wesentlich davon ab, welcher Betrag dem Mieter nach Abzug des um den zu erwartenden Wertverbesserungszuschlag erhöhten Mietzinses für seine Lebensführung noch verbleibt.
    LG Berlin
    23.01.1992
  5. 67 S 378/91 - Kündigung; Kündigungsgrund; Gewerberaumkündigung; Vertragsverletzung; Abmahnung; Striptease-Veranstaltung
    Leitsatz: 1. Bei einem Gewerbemietverhältnis kann ein vertragliches Recht zur fristlosen Kündigung frei vereinbart werden. Begeht der Mieter eine kündigungsbedrohte Vertragsverletzung, kann der Vermieter ohne Abmahnung kündigen. 2. Ist der Mieter von Geselligkeitsräumen eines Hotels vertraglich zum Unterlassen von Striptease-Veranstaltungen verpflichtet, kann u. U. schon das Veröffentlichen einer werbende Anzeige für die Durchführung einer solchen Veranstaltung einen hinreichenden Kündigungsgrund bilden.
    LG Berlin
    23.01.1992
  6. K 44/91 Fi - Grundstücksverkehrsgenehmigung; Grunderwerbsteuer; genehmigungsbedürftiger Grundstückskaufvertrag
    Leitsatz: Bedarf ein Erwerbsvorgang einer behördlichen Genehmigung - etwa nach der Grundstücksverkehrsverordnung -, so entsteht Grund-erwerbsteuer erst mit der Genehmigung.
    BezG Potsdam
    22.01.1992
  7. VG 19 A 65.90 - Nachbarrechtsverhältnis; Privatstraße; Feuerwehrzufahrt
    Leitsatz: Ein Eigentümer kann im Verwaltungsprozeß von seinem Nachbarn nicht mehr an Rechtsbefolgung erzwingen, als er ihm gegenüber selbst einhält (hier: Zufahrt für Löschfahrzeuge der Feuerwehr).
    VG Berlin
    22.01.1992
  8. 26. O. 65/91 - Zuständigkeit; Anfechtung eines Grundstückskaufvertrags; Ausreiseverkauf; Drohung staatlicher Stellen; Formbedürftigkeit des Grundstückskaufvertrages
    Leitsatz: 1. Unabhängig von einem Rückübertragungsanspruch nach dem Vermögensgesetz besteht ein Anspruch auf Sachentscheidung über alle anderen, nicht im Vermögensgesetz erfaßten Ansprüche wie etwa solche nach dem ZGB, deren Entstehen nicht von unredlichem Verhalten des Erwerbers abhängig ist. 2. Zu den Voraussetzungen eines Anfechtungsrechts gem. § 70 Abs. 1 ZGB (hier: Grundstückskaufvertrag im Rahmen einer Ausreise aus der früheren DDR). 3. Zur Frage, ob sich die zu § 313 BGB entwickelte Rechtsprechung auf § 297 Abs. 1 ZGB übertragen läßt.
    LG Berlin
    22.01.1992
  9. 62 S 218/91 - Mieterhöhung wegen nicht zu vertretender Kapitalkostenerhöhung
    Leitsatz: Bei Kapitalkostenerhöhungen nach § 5 MHG ist der Vermieter berechtigt, Zinsen für Restdarlehen auf den Nominalbetrag des Darlehens zu berechnen.
    LG Berlin
    20.01.1992
  10. 5 U 440/91 - Maklerlohnanspruch; Provisionsversprechen; Einzelkaufmann; GmbH-Geschäftsführer; Hauptgesellschafter; Passivlegitimation; Vertragskongruenz; Kausalität der Maklertätigkeit; Personendiskrepanz; Nachweismaklervertrag; Courtage
    Leitsatz: 1. Ein Einzelkaufmann, der unter seiner Firma einen Vertrag abgeschlossen hat, kann auch persönlich verklagt werden. 2. Wird einer natürlichen Person ein Mietobjekt vom Makler nachge-wiesen und verwertet diese Person den Nachweis für eine GmbH (juri-stische Person), deren Geschäftsführer und Hauptgesellschafter sie ist, so erlangt der Makler einen Maklerlohnanspruch gegen die natür-liche Person.
    OLG Koblenz
    16.01.1992