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Suchergebnis Urteilssuche (301 - 310 von 405)

  1. 1 BvR 658/92 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Eigenbedarfskündigung; Kündigungsschreiben
    Leitsatz: Die Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung sind aus verfassungsrechtlicher Sicht mit der Eigentumsgarantie nicht vereinbar, wenn sich ein erneutes Kündigungsschreiben ausdrücklich auf die in einem früheren Kündigungsschreiben genannten Gründe bezieht und seitdem hinsichtlich der darin genannten Gründe keine Änderungen eingetreten sind. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    10.07.1992
  2. 1 BvR 605/92 - Verfassungsbeschwerde; Ermächtigungsgrundlage; Eigentumsgarantie; Inhaltsbeschränkung; Miethöhebegrenzung
    Leitsatz: 1. Rechtmäßigkeit von Verordnungen zur Begrenzung der Miethöhe nach Wegfall des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts. 2. Die gleichgewichtige Berücksichtigung von Mieter und Vermieter bei der Ausgestaltung zwingender mietrechtlicher Vorschriften bedeutet nicht, daß die Belange des Mieters und des Vermieters zu jeder Zeit und in jedem Zusammenhang dasselbe Gewicht haben müssen. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    10.08.1992
  3. 1 BvR 541/92 - Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; Eigentumsgarantie; Zwischenvermietung; Kündigungsschutz
    Leitsatz: Bei einer Zwischenvermietung gilt der Kündigungsschutz des sozialen Mietrechts gegenüber dem Endmieter auch dann, wenn dieser weniger als die ortsübliche Miete zahlt. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    21.04.1992
  4. 1 BvR 303/92 - Verfassungsbeschwerde; Rechtsstaatsprinzip; Eigentumsgarantie; Teilkündigung von Nebenräumen
    Leitsatz: Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Gerichte eine Teilkündigung von Nebenräumen nach § 564 b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 BGB für den Fall für zulässig halten, daß der Vermieter die auszubauenden Räume bei gleichzeitiger Vermietung der bisher von ihm ge-nutzten Räume selbst nutzen will. (Leitsatz der Redaktion; Abgrenzung von BVerfGE GE 1992, Seite 145)
    BVerfG
    11.03.1992
  5. 1 BvL 15/85 - Pachtzins für Kleingärten; Kündigungsmöglichkeiten für Dauerkleingärten; Dauerkleingärten; Kleingärten
    Leitsatz: 1. Hat das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz für verfassungs-widrig, aber nicht für nichtig erklärt, muß der Gesetzgeber grundsätzlich zumindest mit Wirkung von diesem Zeitpunkt an die verfassungswidrige Lage beseitigen. Für die Zeit vor der Neuregelung kann jedoch keine Abhilfe verlangt werden, wenn diese praktisch nicht mehr durchführbar wäre oder den Betroffenen keinen Nutzen mehr bringen könnte oder wenn sie nur unter unverhältnismäßiger Beeinträchtigung anderer schutzwürdiger Belange möglich wäre. 2. Die Begrenzung des Pachtzinses für Kleingärten in § 5 Abs. 1 Satz 1 BKleingG ist in ihrem Ausmaß für private Verpächter mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht vereinbar. (amtliche Leitsätze) 3. Die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes über die eingeschränkten Kündigungsmöglichkeiten des Verpächters von Dauerkleingärten sind verfassungsgerecht. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    23.09.1992
  6. 1 BvL 1/89 - Rechtsstaatsprinzip; Justizgewährungspflicht; Prozeßkostenrisiko; Kostenrisiko; Wohnungseigentum
    Leitsatz: 1. Mit der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Justizgewährungspflicht ist es nicht vereinbar, den Rechtsuchenden durch Vorschriften über die Gerichts- und Anwaltsgebühren oder deren Handhabung mit einem Kostenrisiko zu belasten, das außer Verhältnis zu seinem Interesse an dem Verfahren steht und die Anrufung des Gerichts bei vernünftiger Abwägung als wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll erscheinen läßt. 2. Diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen kann - und muß - bei der Auslegung und Anwendung des § 48 Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes Rechnung getragen werden.
    BVerfG
    12.02.1992
  7. 1 BvR 1028/91 - Subsidiaritätsprinzip; Verfassungsbeschwerde; vorläufiger Rechtsschutz
    Leitsatz: 1. Droht einem Beschwerdeführer, der sich unmittelbar gegen ein Gesetz wendet, bei der Verweisung auf den Rechtsweg in der Hauptsache ein schwerer Nachteil, kann er nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gehalten sein, vor der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts wenigstens den Rechtsweg im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu erschöpfen. 2. Hält ein Gericht eine für seine Entscheidung maßgebliche Gesetzesnorm für verfassungswidrig, so ist es durch Art. 100 Abs. 1 GG nicht gehindert, vor der im Hauptsacheverfahren einzuholenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn dies im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsache dadurch nicht vorweggenommen wird.
    BVerfG
    24.06.1992
  8. 1 BvR 1319/91 - Kündigungsschreiben; berechtigtes Interesse; Daten des persönlichen Lebensbereiches; Begründung des Kündigungsschreibens
    Leitsatz: 1. Es ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, daß § 564 b Abs. 3 BGB die Wirksamkeit der Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch den Vermieter von der Darlegung eines berechtigten Interesses im Kündigungsschreiben abhängig macht. 2. Der Vermieter ist im Hinblick auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht nicht verpflichtet, solche Daten seines persönlichen Lebensbereiches im Kündigungsschreiben mitzuteilen, die für den Entschluß des Mieters, der Kündigung zu widersprechen oder diese hinzunehmen, nicht von Bedeutung sein können.
    BVerfG
    28.01.1992
  9. 1 BvR 1859/91 - Verfassungsbeschwerde; Subsidiarität; Verfügungsverbot über restitutionsbefangene Grundstücke
    Leitsatz: Einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor Erschöpfung des Rechtswegs (§ 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG) kann entgegenstehen, daß die einfachrechtliche Lage nicht hinreichend geklärt ist. Das gilt besonders dann, wenn der Streit in erster Linie die Auslegung einfachen Rechts betrifft und das Bundesverfassungsgericht Aussagen über den Inhalt einer Regelung treffen müßte, zu der sich noch keine gefestigte Rechtsprechung der Fachgerichte entwickelt hat.
    BVerfG
    25.03.1992
  10. 1 BvR 179/92 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Eigenbedarfskündigung; Wohnungszusammenlegung
    Leitsatz: Der Eigentümer ist im Rahmen seiner Verfügungsbefugnis auch zur Umgestaltung seines Eigentums nach seinen Wünschen berechtigt. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    17.07.1992