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  1. VfGBbg 56/16 - Einweisung in Spezialheim, Anhörungsrüge, Übertragung der Verfassungsbeschwerdefrist auf unbefristeten Rechtsbehelf im Rehabilitierungsverfahren, Fristvorwirkung, Verwirkung eines Rechtsbehelfs, Amtsermittlungspflicht, Beweiserhebung, Mitwirkungspflicht
    Leitsatz: 1. Eine Vorwirkung der Frist für die Verfassungsbeschwerde (§ 47 Abs. 1 VerfGG Bbg.) in Bezug auf die nach § 33a StPO unbefristet zulässige Anhörungsrüge kommt nicht in Betracht. 2. Die grundsätzlich denkbare Verwirkung eines unbefristeten Rechtsbehelfs kommt nicht in Betracht, wenn das Fachgericht in der Sache entschieden hat, sofern sich die Unzulässigkeit nicht gleichsam aufdrängt und somit offensichtlich ist. 3. Die Amtsermittlungspflicht im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren (§ 10 Abs. 1 StrRehaG) erfordert mit Blick auf die Anforderungen effektiven Rechtsschutzes keine ziellose Aufklärung ins Blaue hinein. Vielmehr setzt sie eine Veranlassung durch die vom Antragsteller aufgrund seiner Mitwirkungspflicht (§ 10 Abs. 2 StrRehaG) geforderten Darlegungen voraus. Ausgehend vom Zweck des Rehabilitierungsverfahrens sind hieran zwar keine allzu hohen Anforderungen zu stellen; notwendig ist indes wenigstens der Vortrag eines Sachverhalts, der bezogen auf eine rehabilitierungsfähige Maßnahme auf das Vorliegen eines Rehabilitierungstatbestandes zumindest hindeutet und einen Bedarf für nähere Erforschung und Verifizierung erkennen lässt. (Leitsätze der Redaktion)
    VerfG Brandenburg
    16.03.2018
  2. VG 26 A 748.92 - Verbundenheit; Gesamtvollstreckung; Verwalter; Treuhandanstalt; Parteienvermögen
    Leitsatz: 1. Zum Begriff der "Verbundenheit". 2. Der nach der Gesamtvollstreckungsordnung gerichtlich bestellte Verwalter über das Vermögen einer durch § 20 b des Parteiengesetzes der DDR (PartG-DDR) erfaßten juristischen Person verdrängt grundsätzlich die Treuhandanstalt in der Ausübung der ihr durch § 20 b Abs. 2 PartG DDR übertragenen treuhänderischen Befugnisse.
    VG Berlin
    07.12.1992
  3. 18 S 39/16 - Kündigungsfolgeschaden, Mietausfall, entgangene Miete
    Leitsatz: Der Umfang der Ersatzpflicht für den aufgrund einer fristlosen Kündigung entstandenen Mietausfall bestimmt sich danach, zu welchem Zeitpunkt der Wohnraummieter das Mietverhältnis seinerseits hätte kündigen können. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    10.01.2017
  4. BVerwG 8 B 38.18 - Rückübertragungsansprüche von Grundstücken nach Beschlagnahme und Überführung in Volkseigentum
    Leitsatz: Ist ein Instanzurteil auf zwei selbstständig tragende Erwägungen gestützt, kann bei einer solchen Mehrfachbegründung die Revision nur zugelassen werden, wenn gegen jede der tragenden Begründungen des Verwaltungsgerichts mindestens ein Beschwerdegrund geltend gemacht wird, der die Zulassung rechtfertigt. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    16.12.2019
  5. III ZR 46/06 - Vertragsschluss durch einzelvertretungsbefugten Gesellschafter; Prozessführungsbefugnis für Gesellschafter
    Leitsatz: .... BGHZ 39, 14; BGH, Urteil vom 18. November...
    BGH
    19.06.2008
  6. VIII ZR 277/09 - Gebäudebegriff bei der Anbringung von Photovoltaikanlagen; Stromerzeugungsanlagen
    Leitsatz: a) Der in § 11 Abs. 2 Satz 3 EEG definierte Begriff des Gebäudes ist weit zu verstehen. b) § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG setzt nicht voraus, dass das Gebäude, auf dem eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie angebracht wird, vor Anbringung der Anlage bereits als (fertiges) Gebäude bestanden hat. c) Dem Vorhandensein einer nach § 11 Abs. 2 Satz 3 EEG erforderlichen Überdeckung ist genügt, wenn eine als Dach vorgesehene Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie mit ihrer Ausbildung als Dach eine zuvor bestehende bauliche Anlage zum Gebäude komplettiert. d) § 11 Abs. 2 EEG 2004 stellt keine die Anwendung von § 11 Abs. 3 EEG 2004 verdrängende Spezialregelung dar. e) Ob eine zur Anbringung der Stromerzeugungsanlage benutzte bauliche Anlage vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie im Sinne von § 11 Abs. 3 EEG errichtet worden ist, beurteilt sich unter Berücksichtigung der den Errichtungsvorgang prägenden Umstände nach dem funktionalen Verhältnis zwischen der baulichen Anlage und der darauf oder daran zur Erzeugung von Solarstrom angebrachten Anlage. Dabei steht einer Errichtung der baulichen Anlage vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie nicht entgegen, dass die Gebäudekonstruktion zur Aufnahme und zum Betrieb der Stromerzeugungsanlagen sowie im Hinblick auf eine zu erzielende Vergütung nach dem EEG eine gewisse Optimierung insbesondere hinsichtlich ihrer Stabilität und Haltbarkeit erfährt.
    BGH
    17.11.2010
  7. V ZR 39/16 - Einwilligung in Schuldübernahme
    Leitsatz: Für die Einwilligung nach § 418 Abs. 1 Satz 3 BGB in die Schuldübernahme kommt es auf diejenige des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers an und nicht auf die eines künftigen bzw. wirtschaftlichen Eigentümers.
    BGH
    23.06.2017
  8. VIII ZR 39/17 - Direktanspruch des JobCenters gegen Vermieter nach irrtümlicher Mietzahlung
    Leitsatz: Hat das JobCenter das dem Wohnungsmieter zustehende Arbeitslosengeld II als Bedarf für Unterkunft und Heizung versehentlich auch noch nach der Beendigung des Mietverhältnisses im Wege der Direktzahlung nach § 22 Abs. 7 Satz 1 SGB II an den bisherigen Vermieter gezahlt, kann es von diesem - unter dem Gesichtspunkt einer fehlenden (widerrufenen) Anweisung - unmittelbar die Herausgabe der ohne rechtlichen Grund erfolgten Zuvielzahlung im Wege der Nichtleistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB) verlangen.
    BGH
    31.01.2018
  9. VIII ZR 191/19 - Kostenvorschuss für Ausbau einer mangelhaften Kaufsache und Einbau einer als Ersatz gelieferten Sache
    Leitsatz: ...2013, 2107 Rn. 18). b) Zu den...
    BGH
    07.04.2021
  10. XII ZR 86/11 - Verjährungshemmung nicht durch negative Feststellungsklage oder Verteidigung des Gläubigers; Anspruch auf Rückzahlung; Mietkaution
    Urteil: ...Kautionsrückzahlungsanspruch i. S. v. § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB...
    BGH
    15.08.2012