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Urteil Kündigungsfolgeschaden, Mietausfall, entgangene Miete
Schlagworte
Kündigungsfolgeschaden, Mietausfall, entgangene Miete
Leitsatz
Der Umfang der Ersatzpflicht für den aufgrund einer fristlosen Kündigung entstandenen Mietausfall bestimmt sich danach, zu welchem Zeitpunkt der Wohnraummieter das Mietverhältnis seinerseits hätte kündigen können.
(Leitsatz der Redaktion)
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