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Urteil Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung und Instandsetzung ohne Spezifizierung fälliger Instandsetzungskosten


Schlagworte

Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung und Instandsetzung ohne Spezifizierung fälliger Instandsetzungskosten

Leitsatz

Eine Mieterhöhungserklärung nach §§ 559b, 559 BGB ist formell unwirksam, wenn sie sich nicht zu den nach § 559 Abs. 2 BGB abzusetzenden Kosten fälliger Erhaltungsmaßnahmen verhält, obwohl der Vermieter bei der Ankündigung der Modernisierungsmaßnahme entsprechende Abzüge in Aussicht gestellt hatte und die Mietvertragsparteien bei Durchführung und Duldung der Modernisierungsmaßnahme übereinstimmend davon ausgingen, dass ohnehin fällige Reparaturarbeiten hätten ausgeführt werden müssen.


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