Urteil Anforderungen an Modernisierungsmieterhöhung
Schlagworte
Anforderungen an Modernisierungsmieterhöhung
Leitsatz
Eine Mieterhöhungserklärung nach § 559b Abs. 1 Satz 2 BGB muss jedenfalls dann nachvollziehbare Erläuterungen zu den gemäß § 559 Abs. 2 BGB abzusetzenden Beträgen enthalten, wenn der Vermieter in der Modernisierungsankündigung bei der Kalkulation der zu erwartenden Mieterhöhung Erhaltungsaufwände berücksichtigt und entsprechende Abzüge angekündigt hatte. Enthält das nachfolgende Mieterhöhungsschreiben dann keinerlei Ausführungen zu den nach § 559 Abs. 2 BGB auszugliedernden Kosten, fehlt es an einer hinreichenden Berechnung und Erläuterung der Mieterhöhung, sodass die Mieterhöhungserklärung gemäß § 559b Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam ist.
(Fortführung LG Berlin - 18 S 361/16 - GE 2018, 585 f., Rn. 6 ff.; BGH - VIII ZR 88/13 - GE 2015, 245 ff., Rn. 31; Abgrenzung BGH - VIII ZR 121/17 - GE 2018, 1454; BGH - VIII ZR 81/19 - GE 2020, 1046 ff.)
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