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Urteil Fernüberwachungsvertrag als Dienstvertrag, unangemessene Vertragslaufzeit, Mietvertrag mit Fernüberwachung
Schlagworte
Fernüberwachungsvertrag als Dienstvertrag, unangemessene Vertragslaufzeit, Mietvertrag mit Fernüberwachung
Leitsätze
a) Zur Einordnung eines Fernüberwachungsvertrags als Dienstvertrag.
b) Zur Unwirksamkeit einer Klausel in einem Fernüberwachungsvertrag, die eine Vertragslaufzeit von 72 Monaten vorsieht.
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