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Urteil Unwirksame Abwälzung von Verwaltungskosten im Formular-Wohnungsmietvertrag
Schlagworte
Unwirksame Abwälzung von Verwaltungskosten im Formular-Wohnungsmietvertrag
Leitsatz
Eine in einem formularmäßigen Wohnraummietvertrag gesondert ausgewiesene Verwaltungskostenpauschale stellt eine zum Nachteil des Mieters von § 556 Abs. 1 BGB abweichende und damit gemäß § 556 Abs. 4 BGB unwirksame Vereinbarung dar, sofern aus dem Mietvertrag nicht eindeutig hervorgeht, dass es sich bei dieser Pauschale um einen Teil der Grundmiete (Nettomiete) handelt.
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