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  1. V ZB 43/94 - Reallast für persönliche Pflegepflicht als bestimmbare Leistung
    Leitsatz: Eine bestimmbare Leistung liegt vor bei Übernahme einer persönlichen Pflegepflicht, "soweit sie den Übernehmern unter Berücksichtigung ihrer beruflichen und familiären Verhältnisse, insbesondere unter Berücksichtigung der Betreuung von Kindern der Übernehmer und nach deren körperlichen Fähigkeiten und ihrem Vermögen zur Pflege nach ihrer Ausbildung und ihren Kenntnissen zumutbar ist"; eine Reallast mit diesem Inhalt ist deshalb eintragbar.
    BGH
    13.07.1995
  2. BVerwG 8 C 63.89 - Wochenendhäuser; Wohnnutzung; Wohngeld
    Leitsatz: ...bestimmt ist. 2. Wochenendhäuser dürfen...
    BVerwG
    18.01.1991
  3. VIII ZR 147/16 - Verringerung bzw. Verlust der Strom-Einspeisevergütung bei unterlassener Meldung einer Photovoltaikanlage an die Bundesnetzagentur
    Leitsatz: ...Pflicht aufzuklären. c) Die in § 17 Abs. 2...
    BGH
    05.07.2017
  4. IX ZR 217/07 - Pfandrecht; Auseinandersetzungsguthaben nicht insolvenzfest; Auszahlung des Genossenschaftsanteils; Insolvenz des Genossenschaftsmitglieds
    Leitsatz: Eine Genossenschaft kann am Anspruch eines Genossen auf Auszahlung des künftigen Auseinandersetzungsguthabens nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen kein Pfandrecht mehr erwerben, wenn die Entstehung des verpfändeten Anspruchs von rechtsgeschäftlichen Erklärungen der Beteiligten abhängt (Erweiterung von BGHZ 160, 1).
    BGH
    08.01.2009
  5. V ZB 143/05 - Höchstzinssatz bei Grundschuld
    Leitsatz: Bei der Eintragung einer Grundschuld muß ein Höchstzinssatz nicht angegeben werden, wenn die Parteien die Vereinbarung der Verzinsung an § 288 Abs. 1 BGB ausgerichtet haben.
    BGH
    26.01.2006
  6. V ZR 78/14 - Nicht beurkundete Objektbeschreibung keine Beschaffenheitsvereinbarung
    Leitsatz: Eine Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstücks oder Gebäudes vor Vertragsschluss durch den Verkäufer, die in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag findet, führt in aller Regel nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB.
    BGH
    06.11.2015