Urteil Unzulässigkeit einer zusätzlichen Treppe vom Balkon in den Garten
Schlagworte
Unzulässigkeit einer zusätzlichen Treppe vom Balkon in den Garten
Leitsätze
1. Ein Anfechtungsgrund, wonach der angefochtene Beschluss in der Ladung zur Eigentümerversammlung nicht ausreichend angekündigt worden ist, kann im Anfechtungsprozess nach Ablauf der zweimonatigen Anfechtungsbegründungsfrist nicht mehr mit Erfolg nachgeschoben werden.
2. Selbst ein bestandskräftiger Eigentümerbeschluss, wonach Erweiterung/Umbau eines Balkons zur Terrasse angenommen worden ist, ohne die Art des Umbaus näher zu bezeichnen, hindert auch nach Eintritt des Individualanspruchs auf Störungsbeseitigung nicht einen Mehrheitsbeschluss, wonach die fortbestehende Störung des gemeinschaftlichen Eigentums durch die unzulässige Treppe auf Kosten der Gemeinschaft beseitigt werden soll.
(Leitsätze der Redaktion)
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