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Urteil Mietminderung bei Flächenabweichung
Schlagworte
Mietminderung bei Flächenabweichung
Leitsatz
Die Formulierung im Mietvertrag „Wohn/Nutzfläche“ schließt bei der Berechnung der Wohnungsgröße die Fläche des Kellerraums ein.
(Leitsatz der Redaktion)
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