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  1. RE-Miet 3/98 - Mieterhöhungseinschränkung durch Verwaltungsvorschrift
    Leitsatz: 1. Soweit die Verwaltungsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, die verwaltungsintern für die Vermietung bundeseigener Wohnungen unter anderem an Bundesbedienstete als obere Grenze für ein Mieterhöhungsverlangen die untere Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete ("maßgebliche Vergleichsmiete" im Sinne der Verwaltungsvorschriften) vorsehen, ist die Bundesrepublik Deutschland in einem Wohnraummietverhältnis über eine solche Wohnung, die sie im Rahmen der Wohnungsfürsorge an einen Bundesbediensteten vermietet hat, nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung regelmäßig auch gegenüber dem Mieter an diese Grenze gebunden.2. Die Bundesrepublik Deutschland braucht in einem Mieterhöhungsverlangen, das sie im Rahmen eines solchen Mietverhältnisses an den Mieter richtet, jedenfalls dann nicht ausdrücklich auf die Einhaltung dieser Grenze hinzuweisen, wenn zur Begründung des Verlangens drei Vergleichswohnungen angegeben werden, die für den Mieter ohne weiteres erkennbar von der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls nach den Grundsätzen der genannten Verwaltungsvorschriften vermietet worden sind.
    BayObLG
    16.12.1998
  2. II R 50/97 - Einheitswerte, Berlin-Ermäßigung
    Leitsatz: Die Änderungen des § 122 Abs. 3 Bewertungsgesetz (BewG) durch Art. 14 des Gesetzes zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (StMBG), wonach die Ermächtigung zum Erlaß einer die besonderen Verhältnisse am Grundstücksmarkt für den Grundbesitz in Berlin (West) berücksichtigenden Verordnung nur bis zum 30. Dezember 1993 gilt (§ 122 Abs. 3 Satz 2 BewG n. F.), der Wegfall der Ermäßigung nach § 1 VO zu § 122 Abs. 3 BewG n. F. sowie die Regelung in § 122 Abs. 5 BewG n. F., wonach der Wegfall der Ermäßigung nach § 122 Abs. 3 BewG a. F. einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse gleichsteht und § 27 BewG insoweit nicht anzuwenden ist, sind verfassungsrechtlich zulässig, sie verletzen insbesondere nicht den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
    BFH
    16.12.1998
  3. 10 C 138/98 - Zustellung an gerüchteweise ausgezogenen Mieter
    Leitsatz: Der Beweis des Zugangs durch Einwurf in den Hausbriefkasten des Mieters ist dann nicht geführt, wenn nicht feststeht, ob zu diesem Zeitpunkt der Mieter noch im Hause wohnte.
    AG Neukölln
    17.12.1998
  4. 8 U 7247/98 - Unterbrechung der Wasserversorgung nach fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs keine verbotene Eigenmacht; Einstellen von Nebenleistungen durch den Vermieter
    Leitsatz: Das Abstellen von Strom, Heizung und Wasser nach Beendigung des Mietverhältnisses ist keine verbotene Eigenmacht, da hierdurch nicht der Besitz des Mieters, sondern nur der Mietgebrauch gestört wird. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    17.12.1998
  5. VG 22 A 141.95 - besatzungshoheitliche Enteignung; Beschlagnahme; Zuordnungszusammenhang; Berliner Liste 3; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss
    Leitsatz: Der Ausschluß der Rückerstattung eines in "Liste 3" geführten Grundstücks setzt im Falle einer nach dem 7. Oktober 1949 beschlossenen Enteignung voraus, daß diese Maßnahme noch objektiv der Verantwortung der Besatzungsmacht zuzurechnen ist.
    VG Berlin
    17.12.1998
  6. 2 BvR 1556/98 - Gasheizung; Erhaltungsmaßnahme; Willkürverbot; Räumungsfrist; Fachgericht
    Leitsatz: 1. Das Ersetzen einer reparaturbedürftigen Ölzentralheizung durch eine Gasheizung, die einen im Haus vorhandenen Gasanschluß nutzt, kann eine notwendige Erhaltungsmaßnahme i. S. d. § 744 Abs. 2 BGB darstellen. 2. Ein Fachgericht verstößt gegen das Willkürverbot des Grundgesetzes, wenn es ein Verschulden des Mieters hinsichtlich eines Mietrückstandes annimmt und sich dabei den Blick auf die konkreten Umstände des Falles aufgrund eines von vornherein vorgestellten Ergebnisses verstellt. 3. Die Nichtgewährung einer Räumungsfrist von Amts wegen gem. § 721 Abs. 1 Satz 1 ZPO durch das Landgericht begegnet rechtlichen Bedenken, wenn der Schuldner sich gute Chancen ausrechnen durfte, daß die Räumungsklage abgewiesen würde.
    BVerfG
    17.12.1998
  7. 3 S 114/98 - Betriebskosten; Mischnutzung; gewerbliche Nutzung; Umlage
    Leitsatz: Betriebskosten eines Gebäudes, deren Entstehung auf der überwiegend gewerblichen Mietnutzung des Gebäudes beruht, können nicht formularmäßig wirksam auf den Wohnungsmieter umgelegt werden.
    LG Freiburg
    17.12.1998
  8. VII ZR 272/97 - Aufrechnung, Möglichkeit der - trotz Rechtshängigkeit
    Leitsatz: § 391 Abs. 2 BGB schließt ei ne Aufrechnung nicht aus, wenn Leistungszeit und Leistungsort sich lediglich aus dispositivem Recht ergeben. Die anderweitige Rechtshängigkeit einer Forderung, die an einen Dritten abgetreten worden ist, hin dert den Dritten nicht, mit dieser Forderung seinerseits hilfsweise im Prozeß aufzurechnen.
    BGH
    17.12.1998
  9. VII ZR 37/98 - Ausschlußwirkung der vorbehaltlosen Annahme der Schlußzahlung; Anforderungen an schlußzahlungsgleiche Erklärung
    Leitsatz: a) Der nach § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B (1990) erforderliche Hinweis auf die Ausschlußwirkung der vorbehaltlosen Annahme einer Schlußzahlung muß schriftlich erfolgen. b) Nach einer schlußzahlungsgleichen Erklärung gemäß § 16 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B (1990) kann die Ausschlußwirkung nur eintreten, wenn der Auftragnehmer schriftlich von der Zahlungsverweigerung unterrichtet und auf die Ausschlußwirkung hingewiesen wurde. c) Die Schlußzahlungserklärung oder schlußzahlungsgleiche Erklärung und der Hinweis auf die Ausschlußwirkung dienen der Information und Warnung des Auftragnehmers. Sie müssen dem Auftragnehmer hinreichend deutlich vor Augen führen, daß er Nachforderungen nicht durchsetzen kann, wenn er den Vorbehalt nicht fristgerecht erklärt und begründet. d) Die Informations- und Warnfunktion wird nicht erfüllt, wenn der Auftraggeber in prozessualem Schriftverkehr lediglich die Einrede einer nach seiner Auffassung bereits erfolgten vorbehaltlosen Annahme der Schlußzahlung begründet, ohne deutlich zu machen, daß damit zugleich eine schlußzahlungsgleiche Erklärung abgegeben werden soll.
    BGH
    17.12.1998
  10. IX ZR 151/98 - Konkursverwalter; Bindung des -s an Sicherheitseinbehalt; Sicherheitseinhalt, - für Gewährleistungsfall
    Leitsatz: Der Verwalter im Konkurs eines Werkun ternehmers ist an die Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts gebunden.
    BGH
    17.12.1998