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Urteil Gasheizung


Schlagworte

Gasheizung; Erhaltungsmaßnahme; Willkürverbot; Räumungsfrist; Fachgericht

Leitsätze

1. Das Ersetzen einer reparaturbedürftigen Ölzentralheizung durch eine Gasheizung, die einen im Haus vorhandenen Gasanschluß nutzt, kann eine notwendige Erhaltungsmaßnahme i. S. d. § 744 Abs. 2 BGB darstellen.

2. Ein Fachgericht verstößt gegen das Willkürverbot des Grundgesetzes, wenn es ein Verschulden des Mieters hinsichtlich eines Mietrückstandes annimmt und sich dabei den Blick auf die konkreten Umstände des Falles aufgrund eines von vornherein vorgestellten Ergebnisses verstellt.

3. Die Nichtgewährung einer Räumungsfrist von Amts wegen gem. § 721 Abs. 1 Satz 1 ZPO durch das Landgericht begegnet rechtlichen Bedenken, wenn der Schuldner sich gute Chancen ausrechnen durfte, daß die Räumungsklage abgewiesen würde.

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