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  1. OVG 2 S 2.98 - Rücksichtnahmegebot; städtebaulicher Mißstand; Abwehranspruch gegen bauplanungs- und bauordnungsrechtlich nicht genehmigungsfähige bauliche Nutzungen
    Leitsatz: 1. Sogenannte Wagenburgen sind bauplanungsrechtlich in keinem der in § 1 Abs. 2, §§ 2 bis 10 BauNVO aufgeführten Baugebiete zulässig. 2. Überläßt eine Behörde im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Abs. 1 BauGB) ein landeseigenes Grundstück einer sog. Wagenburg, die faktisch eine baurechtsfreie Enklave bildet, kann dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks wegen einer Verletzung des Rücksichtnahmegebotes ein Anspruch auf Beseitigung der Wagenburg zustehen.
    OVG Berlin
    13.03.1998
  2. OVG 2 S 3.98 - Doppelhäuser in offener Bauweise; Grenzabstand bei geplanter Doppelhaushälfte
    Leitsatz: 1. Für die Frage des Einfügens in die nähere Umgebung nach der Bauweise (§ 34 Abs. 1 BAUGB) sind die Begriffsbestimmungen des § 22 BauNVO auch hinsichtlich der zulässigen Hausformen als sachverständige Konkretisierung städtebaulich maßgeblicher Planungsgrundsätze für die Auslegung heranzuziehen. 2. Befindet sich in der näheren Umgebung des Baugrundstücks neben mehreren Einzel- und Doppelhäusern sowie beidseitigen Grenzbauten im Hinterland lediglich ein einziger straßenseitiger Grenzbau in halboffener Bauweise, dann hat dieser bei der Frage des Einfügens nach der Bauweise als "Fremdkörper" außer Betracht zu bleiben. 3. Ist im unbeplanten Innenbereich die Eigenart der näheren Umgebung durch die offene Bauweise (Einzel- und Doppelhäuser) geprägt, dann fügt sich eine Doppelhaushälfte an der Grundstücksgrenze nach der Bauweise nicht ein. Die Genehmigung einer solchen Bebauungsform kommt nicht in Betracht, wenn der Nachbar nicht anbauen will und die Errichtung eines Doppelhauses auch sonst nicht gesichert ist (Baulast; Planreife nach § 33 BauGB für Doppelhausbebauung). In diesem Fall darf nach planungsrechtlichen Vorschriften nicht an die Grenze gebaut werden; nach Bauordnungsrecht ist eine Abstandfläche einzuhalten (§ 6 Abs. 1 BauO Bln).
    OVG Berlin
    08.04.1998
  3. OVG 2 S 4.98 - Bauordnungsrecht; Nachbarklage; aufschiebende Wirkung; Interessenabwägung; Standsicherheit; seitliche Giebelmauer; verzahnte Fundamente; selbständige Standsicherheit; gemeinsamer Bauteil.
    Leitsatz: Die Regelung in § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauO Bin, daß bauliche Anlagen im ganzen und in ihren einzelnen Teilen für sich allein standsicher sein müssen und daß die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrundes des Nachbargrundstücks nicht gefährdet werden dürfen, dient auch dem Nachbarschutz.
    OVG Berlin
    02.06.1998
  4. OVG 5 B 68.96 - Zweckentfremdungsverbot weiter wirksam; sprunghafte Anhebung der Ausgleichsabgabe rechtmäßig
    Leitsatz: 1. Das Zweckentfremdungsverbot ist in Berlin nach wie vor wirksam. 2. Eine lange Zeit unverändert erhobene Ausgleichsabgabe von 2,80 DM/m2 kann auf 10 DM/m2 angehoben werden (Leitsätze der Redaktion).
    OVG Berlin
    19.02.1998
  5. OVG 8 SN 166.98 - Restitutionsbescheid; Erbengemeinschaft; Widerspruchsbefugnis
    Leitsatz: Miterben einer restitutionsberechtigten Erbengemeinschaft, die selbst keinen Restitutionsanspruch fristgemäß angemeldet haben, können nicht zulässig Widerspruch gegen einen Restitutionsbescheid einlegen.
    OVG Berlin
    07.12.1998
  6. 3 B 84/97 - Abstimmungspflicht mit Nachbargemeinde bei größeren Bauvorhaben; Bebauungsplan; Multiplex-Kino
    Leitsatz: Im Bebauungsplan, der die Errichtung eines Multiplex-Kinos vorsieht, ist mit der Nachbargemeinde abzustimmen (Leitsatz der Redaktion).
    OVG Frankfurt/Oder
    08.05.1998
  7. 10 A 3019/94 - Belichtung; Kellerraum; Fenster
    Leitsatz: Zu den Anforderungen, die an die Belichtung von selbständigen Wohnungen in Kellerräumen zu stellen sind.
    OVG Münster
    05.02.1998
  8. 11 B 1555/98 - Zurückverweisung; Eilverfahren; Baunachbarstreit; vorläufiger Rechtsschutz; Verwirkung; Abwehrrecht
    Leitsatz: 1. Erklärt der Bauherr dem Nachbarn unmißverständlich, daß er dessen Änderungswünschen nicht nachkommen, sondern das Bauvorhaben in jedem Fall so wie geplant durchführen werde, so kann allein der Umstand, daß der Nachbar bis zur Erhebung des Widerspruchs eine längere Zeit verstreichen läßt, noch nicht zum Verlust des materiellen Abwehrrechts wegen Verwirkung führen. 2. Eine Zurückverweisung entsprechend § 130 Abs. 1 VwGO kann auch in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes erfolgen (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 3.4.1997 - 11 B 498/97 -, NVwZ-RR 1997, 759 = NWVBl. 1998, 29). 3. Das VG hat auch dann noch nicht "in der Sache selbst" entschieden (§ 130 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), wenn es die zwischen den Beteiligten streitige Frage der Verletzung nachbarschützender Vorschriften ohne nähere Erörterung und Aufklärung offen läuft, weil jedenfalls Verwirkung oder ein sonstiger rechtsvernichtender Tatbestand eingreife, und sich diese Annahme im Rechtsmit telverfahren als unzutreffend erweist.
    OVG Münster
    07.08.1998
  9. 14 A 1673/98 - Leerstand; Wohnungsbindung
    Leitsatz: 1. Der Leerstand einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung ist im Sinne des Wohnungsbindungsrechts anzunehmen, wenn die Wohnnutzung tatsächlich aufgegeben worden ist, unabhängig davon, ob das Mietverhältnis mangels Kündigung oder aufgrund der Kündigungsfristen weiterhin Bestand hat. 2. Zu den wohnungsbindungsrechtlichen Handlungspflichten des Verfügungsberechtigten gehört es auch in diesen Fällen, alles Zumutbare für eine alsbaldige Neuvermietung zu tun.
    OVG Münster
    17.12.1998
  10. 14 A 2687/96 - Wohngeld; Abwesenheit; Bewilligung; Haushalt
    Leitsatz: Bei einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft von verwitweter Mutter und erwachsener Tochter (Indizien: Einzug der Mutter nach Aufgabe der eigenen zu groß gewordenen Wohnung, Anmeldung mit einzigem Wohnsitz, Telefoneintrag, Bankverbindung, Krankenversicherung, dauernde Vorhaltung des Wohnraums) sind auch häufige und längere Aufenthalte der Mutter bei anderen Verwandten nur vorübergehende Abwesenheiten im Sinne des Wohngeldrechts.
    OVG Münster
    01.07.1998