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Urteil Rücksichtnahmegebot


Schlagworte

Rücksichtnahmegebot; städtebaulicher Mißstand; Abwehranspruch gegen bauplanungs- und bauordnungsrechtlich nicht genehmigungsfähige bauliche Nutzungen

Leitsätze

1. Sogenannte Wagenburgen sind bauplanungsrechtlich in keinem der in § 1 Abs. 2, §§ 2 bis 10 BauNVO aufgeführten Baugebiete zulässig.

2. Überläßt eine Behörde im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Abs. 1 BauGB) ein landeseigenes Grundstück einer sog. Wagenburg, die faktisch eine baurechtsfreie Enklave bildet, kann dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks wegen einer Verletzung des Rücksichtnahmegebotes ein Anspruch auf Beseitigung der Wagenburg zustehen.

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