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Suchergebnis Urteilssuche (901 - 910 von 949)

  1. 9 K 1059/96 - Ersatzgrundstück; Ausschlußfrist; Surrogationsanspruch
    Leitsatz: 1. Der Antrag auf Zuteilung eines Ersatzgrundstückes unterliegt keiner Ausschlußfrist. Über ihn kann erst entschieden werden, wenn bestandskräftig feststeht, daß eine Rückübertragung wegen § 4 Abs. 2 VermG ausscheidet. 2. Der Berechtigte hat einen Anspruch darauf, daß der derzeitige Eigentümer über den Antrag entscheidet. 3. Zu den Voraussetzungen für die Zuteilung eines Ersatzgrundstückes.
    VG Potsdam
    14.12.1998
  2. 8 U 2887/97 - Zur Berechnung der Minderung bei Fehler an untervermieteter Teilfläche (hier: Wasserschaden in Verkaufsräumen und Schaufenstern)
    Leitsatz: Ist ein Mieter aufgrund der mit dem Vermieter getroffenen vertraglichen Vereinbarung zur Untervermietung von Teilflächen berechtigt und tritt im Bereich einer untervermieteten Teilfläche ein Fehler auf, der den vertragsgemäßen Gebrauch dieser Teilfläche mindert, erscheint es sachgerecht, zur Beurteilung der Frage, welchen Umfang die Minderung des Gebrauchs des Mieters einnimmt, die untervermietete Teilfläche zunächst gesondert zu betrachten und den Umfang der Minderung insgesamt nach dem auf diese Teilfläche entfallenden Mietzins zu berechnen. Einer zusätzlichen Umrechnung des Minderungsbetrages in einen Prozentsatz der Gesamtmiete bedarf es nicht.
    KG
    14.12.1998
  3. BVerwG 8 B 125.98 - Rechtsbescherde in vermögensrechtlichen Streitigkeiten; Zulassung durch das Verwaltungsgericht; Beschwerdegericht; Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts
    Leitsatz: In vermögensrechtlichen Streitigkeiten ist gegen Rechtswegbeschlüsse des Verwaltungsgerichts die Beschwerde nur statthaft, wenn sie vom Verwaltungsgericht in dem Beschluß zugelassen wird. Für die Entscheidung über die Beschwerde ist das Bundesverwaltungsgericht zuständig.
    BVerwG
    14.12.1998
  4. II ZR 109/97 - sofortige Vollziehung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Rückübertragung von Anteilen an einer AG
    Leitsatz: Zur Erlangung der Aktionärseigenschaft durch Anordnung der sofortigen Vollziehung der Rückübertragung von Anteilen an einer AG.
    BGH
    14.12.1998
  5. 55 S 68/98 - Keine Aufrechnung gegen künftigen Guthabenanspruch aus Genossenschaftsanteil
    Leitsatz: Die vermietende Genossenschaft kann mit einem verjährten Schadensersatzanspruch gegen den Anspruch des ehemaligen Mieters auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens nicht aufrechnen, wenn der Rückzahlungsanspruch erst nach Ablauf der Verjährungsfrist geltend gemacht werden konnte (aufschiebende Bedingung).
    LG Berlin
    15.12.1998
  6. VI ZR 386/97 - Deliktsrecht; Staatshaftungsrecht; Schadensersatzansprüche gegen PDS
    Leitsatz: Zur Frage, ob einem früheren Bürger der DDR wegen des Schadens, den er infolge einer rechtsstaatswidrigen Inhaftierung in der DDR erlitten hat, auf der Grundlage des Deliktsrechts oder des Staatshaftungsrechts Schadensersatzansprüche gegen die PDS als Rechtsnachfolgerin der SED zustehen können.
    BGH
    15.12.1998
  7. 3 C 1150/98 (A) - Parabolantenne; Balkon; vertragsmäßiger Gebrauch
    Leitsatz: Der Vermieter hat keinen Anspruch wegen vertragswidrigen Gebrauchs auf Beseitigung einer Parabolantenne, die auf einem 10 kg schweren Verbundfuß steht und nur mit maximal einem Viertel ihres Umfangs über das Balkongeländer hinausragt.
    AG Fulda
    16.12.1998
  8. 219 C 430/98 - Betretensrecht; Wohnung; Verwalterwechsel; Zutrittsrecht; Wohnungsbesichtigung
    Leitsatz: Das Recht des Vermieters, die Wohnung auf ihren vertragsgemäßen Zustand zu prüfen, kann nur in angemessenen zeitlichen Abständen, nämlich in einem Abstand von etwa zwei Jahren, ausgeübt werden.
    AG Köln
    16.12.1998
  9. BVerwG 8 C 14.98 - Schädigung während der NS-Zeit; Judenverfolgung; Zwangsverkauf; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; gesetzliche Vermutung; Widerlegung; angemessener Kaufpreis; Parzellierungsvertrag; Aufschließungsvertrag; Landabtretung; Grünlandfläche; Teltow- Seehof
    Leitsatz: 1. Ein "Zwangsverkauf" i. S. v. § 1 Abs. 6 VermG liegt in Anknüpfung an das alliierte Rückerstattungsrecht vor, wenn in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 ein (individuell oder kollektiv) Verfolgter durch ein entgeltliches Veräußerungsgeschäft einen unmittelbaren Vermögensverlust erlitten hat und dieser auf der Verfolgung beruht. 2. Die Verfolgungsbedingtheit einer solchen Veräußerung wird von Gesetzes wegen vermutet (Art. 3 Abs. 1 REAO); für Rechtsgeschäfte bis zum 15. September 1935 kann diese gesetzliche Vermutung (nur) durch den Beweis widerlegt werden, daß der Verfolgte für das unmittelbar zum Vermögensverlust führende Rechtsgeschäft einen angemessenen Kaufpreis erhalten hat und über ihn frei verfügen konnte (Art. 3 Abs. 2 REAO). 3. Ist die gesetzliche Vermutung nach diesen Kriterien widerlegt worden, kann der Verfolgte die Rückerstattung gleichwohl beanspruchen, wenn "andere Tatsachen" für einen verfolgungsbedingten Vermögensverlust sprechen (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 REAO). 4. Besteht der zu restituierende Vermögensverlust in der Übereignung von Teilflächen eines zu parzellierenden Grundstücks, die im Rahmen der Parzellierung aufgrund eines Aufschließungsvertrages mit der Gemeinde an diese zum Ausgleich für die Befreiung vom ortsstatutarischen Bauverbot und die Erteilung der Parzellierungsgenehmigung als Straßen- oder Grünflächen "unentgeltlich" abgetreten worden sind, so ist der Aufschließungsvertrag das für die gesetzliche Vermutung und ihre Widerlegung maßgebliche entgeltliche Rechtsgeschäft. 5. Die Befreiung vom Bauverbot und die Erteilung der Parzellierungsgenehmigung sind vermögenswerte Gegenleistungen der Gemeinde, zu denen die vereinbarte "unentgeltliche" Abtretung von 25 % der Grundstücksfläche für Gemeinbedarfszwecke in einem angemessenen Verhältnis standen.
    BVerwG
    16.12.1998
  10. 2 U 23/98 - Nebenkosten; Betriebskosten; Umlagefähigkeit; Allgemeine Geschäftsbedingung; Gewerberaummietvertrag; Bestimmtheit; Bewachungskosten; Dekorationskosten
    Leitsatz: 1. In Mietverträgen über Geschäftsräume genügt die Verweisung auf § 27 II. BV zur bestimmten Bezeichnung der von dem Mieter zu tragenden Nebenkosten auch dann, wenn dem Mietvertrag nicht der Text der Anlage 3 zu § 27 II. BV beigefügt ist. 2. "Sonstige Betriebskosten" im Sinne von Nr. 17 Anlage 3 zu § 27 II. BV können auch bei der Vermietung von Geschäftsräumen nur solche Betriebskosten sein, die bei der Vermietung von Wohnräumen ebenfalls umlagefähig sind. 3. Bewachungskosten können im Einzelfall als "sonstige Betriebskosten" im Sinne von Nr. 17 Anlage 3 zu § 27 II. BV umlagefähig sein (Abweichung von OLG Düsseldorf MDR 1991, 964).
    OLG Celle
    16.12.1998