« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (891 - 900 von 949)

  1. 10 U 49/98 - Wucher; Sittenwidrigkeit; Mietzins; Gewerbemietvertrag
    Leitsatz: Zur Frage der Unwirksamkeit eines gewerblichen Mietvertrags wegen Sittenwidrigkeit oder Wuchers.
    OLG Düsseldorf
    10.12.1998
  2. IX ZR 156/98 - Vorverein; Darlehensvertrag, - nach dem ZGB; Zinshöhe, Beschränkung der - durch ZGB; Ausfallbürgschaft, Darlehens- und Beweislast bei -o
    Leitsatz: a) Bei der Ausfallbürgschaft hat der Gläubiger nicht nur den objektiv eingetretenen Verlust nachzuweisen, sondern auch darzulegen und zu be weisen, daß der Ausfall trotz Ein haltung der bei der Verfolgung des verbürgten Anspruchs gebotenen Sorgfalt eingetreten ist oder auch eingetreten wäre, wenn er diese Sorgfalt angewandt hätte. b) Zum Kreis der Personen, die nach § 233 Abs. 2 ZGB Darlehensverträ ge abschließen konnten. c) § 244 Abs. 3 Satz 2 ZGB, wo nach Zinsvereinbarungen nur bis zur Höhe der von den Kreditinstituten für entsprechende Spareinlagen ge währten Zinsen wirksam waren, so wie die nach dem Rechtsverständnis der damaligen DDR als zwingend an gesehene Bestimmung des § 86 Abs. 3 ZGB, nach der höhere Ver zugszinsen als 4 % jährlich nicht vereinbart werden konnten, sind auf nach dem 30. Juni 1990 geschlos sene Darlehensverträge nicht mehr anzuwenden.
    BGH
    10.12.1998
  3. IX ZR 262/97 - Garantie; Ausfallverhütungsga- rantie, befristete -
    Leitsatz: Zur Frage, unter welchen Voraussetzun gen der Garant gehindert sein kann, sich auf die Befristung einer Ausfallverhütungs garantie zu berufen.
    BGH
    10.12.1998
  4. IX ZR 302/97 - Anfechtungsgesetz, - bei Benachteiligungsabsicht
    Leitsatz: Auch bei entgeltlichen Grundstücksveräußerungsverträgen des Schuldners mit seinen Angehörigen genügt es für die Anfechtbarkeit, wenn die subjektiven Voraussetzungen spätestens im Zeitpunkt der Vollendung des angefochtenen Rechtserwerbs vorliegen.
    BGH
    10.12.1998
  5. 2Z BR 99/98 - Verwaltungsaufwand; zusätzlicher Verwaltungsaufwand; Gemeinschaftsordnung; Wohnungseigentümer; Verwaltervergütung
    Leitsatz: 1. Die Abwälzung einer von allen Wohnungseigentümern geschuldeten zusätzlichen Verwaltervergütung auf einzelne Wohnungseigentümer, die den zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht haben, setzt grundsätzlich Verzug oder eine sonstige schuldhafte Pflichtverletzung voraus. Bestimmt die Gemeinschaftsordnung, daß ein Wohnungseigentümer den von ihm verursachten zusätzlichen Verwaltungsaufwand allein zu tragen habe, kann dies nicht gelten, wenn das Verhalten des Wohnungseigentümers rechtmäßig war. 2. Ein Eigentümerbeschluß, der einem einzelnen Wohnungseigentümer konstitutiv eine besondere Verpflichtung auferlegt, muß dies für den Betroffenen klar erkennbar machen, andernfalls ist er wegen fehlender inhaltlicher Bestimmtheit für ungültig zu erklären.
    BayObLG
    10.12.1998
  6. III ZR 233/97 - Entschädigungsberechnung bei enteignendem Eingriff; Beschädigung eines Denkmals
    Leitsatz: Zum Anspruch wegen enteignenden Eingriffs, wenn ein denkmalgeschütztes Gebäude durch Straßenbauarbeiten der öffentlichen Hand beschädigt worden ist.
    BGH
    10.12.1998
  7. III ZR 2/98 - Rechtsmittelbelehrung, unrichtige -; Fristversäumung, - aufgrund unrichtiger Rechtsmittelbelehrung
    Leitsatz: Eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung durch die Verwaltungsbehörde hindert den Lauf der Frist für den Antrag auf ge richtliche Entscheidung entsprechend § 58 VwGO jedenfalls dann, wenn der Be troffene durch die Belehrung auf einen falschen gerichtlichen Weg verwiesen worden ist (Abgrenzung zu BGHZ 41, 249).
    BGH
    10.12.1998
  8. BVerwG 7 C 41.97 - Parteialtvermögen; Treuhandverwaltung
    Leitsatz: Die Treuhandverwaltung nach § 20 b Abs. 2 PartG-DDR bewirkt eine hoheitliche Verstrickung des Parteialtvermögens und begründet das Recht der Treuhänderin, die Zugehörigkeit eines Gegenstands zu diesem Vermögen auch gegenüber einem mit der Partei nicht verbundenen Dritten durch Verwaltungsakt festzustellen.
    BVerwG
    10.12.1998
  9. V ZR 377/97 - Wiederverkaufsrecht
    Leitsatz: a) § 497 Abs. 1 BGB findet auf das Wie derverkaufsrecht keine Anwendung, wenn die Parteien dieses nicht als Gestaltungs recht des Käufers, sondern als eine Wie derkaufsverpflichtung des Verkäufers ver einbart haben. b) Auf den Wiederverkauf eines Grund stücks ist weder § 498 Abs. 2 Satz 2 BGB noch § 498 Abs. 2 Satz 1 BGB entspre chend anwendbar (Weiterführung von BGHZ 110, 183). c) Haben die Parteien das Wiederverkaufs recht als schuldrechtliche Verpflichtung ausgestaltet, kann der Käufer den Ab schluß des Rückkaufvertrages nur Zug um Zug gegen die Beseitigung zwischenzeitlich aufgetretener Mängel verlangen.
    BGH
    11.12.1998
  10. 63 S 240/98 - Rückbau; stillschweigender Verzicht auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes durch Genehmigung des Vermieters
    Leitsatz: 1. Der Erwerber ist an eine Genehmigung des früheren Vermieters für bauliche Veränderungen durch den Mieter gebunden. 2. Der Mieter ist zur Wiederherstellung des früheren Zustands nicht verpflichtet, wenn ein nachvollziehbares Interesse des Vermieters am Rückbau nicht ersichtlich ist (hier: Fliesenarbeiten) und in der Genehmigung kein ausdrücklicher Vorbehalt gemacht wurde.
    LG Berlin
    11.12.1998