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Urteil Rechtsmittelbelehrung, unrichtige -
Schlagworte
Rechtsmittelbelehrung, unrichtige -; Fristversäumung, - aufgrund unrichtiger Rechtsmittelbelehrung
Leitsatz
Eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung durch die Verwaltungsbehörde hindert den Lauf der Frist für den Antrag auf ge richtliche Entscheidung entsprechend § 58 VwGO jedenfalls dann, wenn der Be troffene durch die Belehrung auf einen falschen gerichtlichen Weg verwiesen worden ist (Abgrenzung zu BGHZ 41, 249).
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