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Suchergebnis Urteilssuche (51 - 60 von 949)

  1. 45 C 286/97 - Teilzustimmung; Mieterhöhungsverlangen; Erhöhungsverlangen; Teilinklusivmiete; Mieterhöhung
    Leitsatz: Die Teilzustimmung eines Mieters ist rechtlich wirkungslos, wenn sie auf ein unwirksames Mieterhöhungsverlangen erfolgt.
    AG Hamburg
    07.01.1998
  2. 46 C 395/97 - Modernisierung; Fenster; Duldung; Lichteinfall
    Leitsatz: Wird durch die geplante Fenstermodernisierung der Lichteinfall in die Wohnung erheblich und nachhaltig verschlechtert, ist ein Duldungsanspruch gegen den Mieter nicht gegeben.
    AG Hamburg
    21.07.1998
  3. 48 C 467/97 - Verwirkung; Verjährung; Mietpreisüberhöhung; Rückzahlungsanspruch; Rückforderungsanspruch; Verjährungsfrist
    Leitsatz: Gegenüber dem Anspruch auf Rückzahlung des wegen Mietpreisüberhöhung ungerechtfertigt erlangten Mietzinses kann der Vermieter regelmäßig nicht Verwirkung einwenden. Die Verjährungsfrist für den Rückforderungsanspruch beträgt vier Jahre.
    AG Hamburg
    30.04.1998
  4. 49 C 748/97 - Teilkündigung; Nebenraum; Ausbau; bauordnungsrechtliche Genehmigung
    Leitsatz: Die Teilkündigung eines Nebenraumes wegen Durchführung baulicher Maßnahmen ist unwirksam, wenn die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit der Maßnahme nicht bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nachweisbar gegeben ist.
    AG Hamburg
    07.05.1998
  5. 319 C 565/97 - Wohnungsbindungsgesetz; Anwendbarkeit; öffentlich geförderte Wohnung; Fördermittel; Mieterhöhung; Modernisierung
    Leitsatz: Eine Wohnung bekommt nicht dadurch die Eigenschaft einer öffentlich geförderten Wohnung im Sinne des Wohnungsbindungsgesetzes, daß zur Wohnungsmodernisierung von der Wohnungsbaukreditanstalt Hamburg Mittel bewilligt werden.
    AG Hamburg-Altona
    29.04.1998
  6. 645 C 100/97 - Einziehung; Einziehungsermächtigung; Konto; Mietzins; Mieterhöhung
    Leitsatz: Zieht der Vermieter nach Mieterhöhung ohne Zustimmung des Mieters den erhöhten Betrag vom Konto des Mieters ein, so gilt das Schweigen des Mieters hierauf nicht als Zustimmung zur Mieterhöhung. Hat der Mieter zwei Jahre lang die Einziehung des erhöhten Mietzinses ohne Einwendungen geduldet, kommt die Verwirkung seines Bereicherungsanspruchs in Betracht.
    AG Hamburg-Harburg
    06.01.1998
  7. 516 C 6503/98 - Parabolantenne; Haftpflichtversicherung; Bedingung; Installation
    Leitsatz: Die Genehmigung zur Installation einer Parabolantenne am Mietshaus kann nicht unter der Bedingung der Beauftragung eines vom Vermieter benannten Installationsunternehmens erklärt werden, an das der Mieter im übrigen auch laufende Gebühren zu entrichten hätte. Der Vermieter kann vom Mieter nicht den Abschluß einer Haftpflichtversicherung verlangen, wenn dieser eine angemessene Sicherheit für evtl. Schäden infolge der Installation der Satellitenantenne stellt.
    AG Hannover
    26.08.1998
  8. 524 C 12335/97 - Mängelbeseitigung; Verzug; Fahrstuhl; Verschleiß; Opfergrenze; Instandsetzung; Schadensersatz; Aufzug
    Leitsatz: Fällt der Aufzug im Wohnhaus infolge altersbedingten Verschleißes aus und ist der Instandsetzungsanspruch wegen Erreichens der sog. Opfergrenze entfallen, so ist zwar die wegen des Mangels vom Wohnungsmieter ausgesprochene fristlose Kündigung begründet, eine Haftung des Vermieters wegen Verzugs mit der Mängelbeseitigung aber scheidet aus.
    AG Hannover
    07.04.1998
  9. 1 C 176/98 - Wohnhaus; Wohngebäude; Sonderkündigungsrecht; Zwischentrakt; Einliegerwohnung
    Leitsatz: Verbindet ein unterirdischer Trakt das Wohnhaus des Vermieters mit dem Wohngebäude des Mieters, liegt kein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Wohngebäude vor, und eine Kündigung gem. § 564b BGB scheidet aus.
    AG Haßfurt
    09.07.1998
  10. 9 C 614/97 - Räumungsvollstreckung auch Jahre später möglich
    Leitsatz: Nimmt der Vermieter nach Erwirken eines Räumungstitels mehrfach Zahlungen von Nutzungsentschädigung entgegen unter ausdrücklichem Hinweis darauf, daß aus sozialen Gründen die Zwangsvollstreckung vorläufig nicht betrieben werde, liegt darin weder der Abschluß eines neuen Mietvertrages noch ist der Räumungsanspruch verwirkt.
    AG Hohenschönhausen
    04.11.1998