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7 C 291/96 - Begründung von Wohnungseigentum durch BGB-Gesellschaft; Wohnungseigentümer nicht alleiniger VermieterLeitsatz: Begründet eine vermietende BGB Gesellschaft nach § 8 WEG Wohnungseigentum und überträgt das Sondereigentum an einen einzelnen Gesellschafter, wird dieser nicht alleiniger Vermieter.AG Schöneberg11.03.1998
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2Z BR 12/98 - Sonderumlage; HöheLeitsatz: Die Höhe einer Sonderumlage hat sich am geschätzten Finanzbedarf auszurichten. Es ist also eine Prognose der erforderlichen Kosten notwendig. Dabei ist eine großzügige Handhabung zulässig.BayObLG11.03.1998
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1 S 270/97 - Sparbuch; Mietkautionssparbuch; Rückgabe; Rückgewährung; AbtretungLeitsatz: Die Rückgewähr des Mietkautionssparbuches erfolgt durch Rückgabe des Sparbuches und Abtretung der in dem Sparbuch verbriefen Forderung an den Mieter.LG Hannover11.03.1998
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2Z BR 3/98 - Glasbausteine; Treppenhaus; optische VeränderungLeitsatz: Die Ersetzung von Glasbausteinen im Treppenhaus durch Fenster kann eine nachteilige optische Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks des Gebäudes bewirken und damit der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedürfen.BayObLG11.03.1998
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2Z BR 7/98 - Beschluß; Eigentümerbeschluß; SonderumlageLeitsatz: Wird aufgrund einer beschlossenen Sonderumlage von einem Wohnungseigentümer Zahlung verlangt, setzt dies voraus, daß der Eigentümerbeschluß über die Sonderumlage das von dem einzelnen Wohnungseigentümer geschuldete Wohngeld betragsmäßig bezeichnet. Ausnahmsweise genügt es aber, daß sich der geschuldete Betrag ohne weiteres errechnen läßt.BayObLG11.03.1998
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3Z BR 461/97 - Beschwerde; Geschäftswert; Beschlußanfechtung; Fassade; SanierungLeitsatz: Zur Festsetzung des Geschäftswerts nach § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG im Fall der Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer zur Fassadensanierung anstelle einer alternativen Reparatur.BayObLG11.03.1998
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33 U 89/97 - Schriftform; Gesellschaft; Gesellschafterverband; Vermieter; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; GbR; KG; Gesellschafterwechsel; Skizze; befristeter MietvertragLeitsatz: 1. Gegen die Einhaltung der Schriftform bestehen keine Bedenken, wenn eine Firma "Immobilien-Fonds ... straße ... KG" im formbedürftigen Mietvertrag als "Immobilienfonds, ...straße" bezeichnet wird, weil die Bezeichnung so klar ist, daß die Gesellschaft unzweifelhaft identifiziert werden kann. 2. Änderungen im Gesellschafterverband der Vermieterin dergestalt, daß durch Ausscheiden des persönlich haftenden Gesellschafters einer KG eine BGB-Gesellschaft entsteht, lassen einen bestehenden Mietvertrag unberührt. 3. Dient eine dem Mietvertrag als Anlage beigefügte Skizze lediglich der Beschreibung des Mietgegenstandes, die sich schon aus dem Mietvertrag selbst eindeutig ergibt, so hat diese Skizze keinen rechtsgeschäftlichen Erklärungswert und bestehen keine Bedenken gegen die Einhaltung der Schriftform.OLG Hamm11.03.1998
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2Z BR 174/97 - Verbotene Eigenmacht; Müllstandfläche; Sondernutzung; Gestattung; Müllcontainer; HofLeitsatz: Gestattet ein Wohnungseigentümer, daß auf der ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Hoffläche Müllbehälter der Eigentümergemeinschaft "vorerst ohne Abstellkosten" abgestellt werden, kann er die Herausgabe der Gebrauchsvorteile wegen ungerechtfertigter Bereicherung verlangen, wenn die Wohnungseigentümer die Hoffläche nach dem Widerruf der Gestattung des unentgeltlichen Abstellens nicht freimachen.BayObLG12.03.1998
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1 B 1555/97 - Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Bodenreformgrundstück; einstweilige Anordnung; Streitwert; Bescheinigung über die AntragstellungLeitsatz: 1. Zum Anspruch eines im Zuge der Bodenreform Enteigneten auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 7 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG im Wege der einstweiligen Anordnung. 2. Zur Bemessung des Streitwerts im Verfahren nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz.VG Schwerin12.03.1998
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BVerwG 4 C 10.97 - Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines Wohngebäudes; Naturschutzbelange; Erweiterung einer Splittersiedlung; Bestandsschutz; eigentumsrechtliche Inhalts- und SchrankenbestimmungLeitsatz: Außerhalb der gesetzlichen Regelungen gibt es keinen Anspruch auf Zulassung eines Vorhabens aus eigentumsrechtlichem Bestandsschutz (Fortführung der jüngeren Rechtsprechung und ausdrückliche Aufgabe der gegenteiligen Rechtsprechung - BVerwGE 72, 362).BVerwG12.03.1998