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Urteil Sparbuch
Schlagworte
Sparbuch; Mietkautionssparbuch; Rückgabe; Rückgewährung; Abtretung
Leitsatz
Die Rückgewähr des Mietkautionssparbuches erfolgt durch Rückgabe des Sparbuches und Abtretung der in dem Sparbuch verbriefen Forderung an den Mieter.
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