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  1. 1 BvR 1494/91 - Nebenräume; keine Kündigung bei Selbstnutzung des Ausbaus
    Leitsatz: Die Gewährleistung des Eigentums verlangt nicht, daß der Gesetzgeber die erleichterte Kündigung von Nebenräumen (§ 564 b Abs. 2 Nr. 4 BGB) auch dann hätte ermöglichen müssen, wenn der Vermieter die auszubauenden Räume selbst bewohnen und seine bis dahin genutzte Wohnung dem allgemeinen Wohnungsmarkt zwecks Vermietung zuführen will. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    21.11.1991
  2. 1 BvR 227/91 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Bestandschutz; Auslegung; Verwertungskündigung
    Leitsatz: Zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der Auslegung des § 564 b Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 BGB.
    BVerfG
    09.10.1991
  3. 1 BvR 1730/91 - Verfassungsbeschwerde; einstweilige Anordnung; Folgenabwägung; Vollzug eines Restitutionsbescheides; Investitionsvorrang
    Leitsatz: Zur Folgenabwägung im Rahmen des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen einen Bescheid nach § 3 a VermG. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    03.12.1991
  4. 1 BvR 1466/91 - Verfassungsbeschwerde; einstweilige Anordnung; Folgenabwägung; Vollstreckungsschutz; Aussetzung der Zwangsvollstreckung aus Räumungsvergleich
    Leitsatz: Aussetzung der Zwangsvollstreckung aus Räumungsvergleich bei drohendem Eintritt des Pflegefalls. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    21.09.1991
  5. 1 BvR 1324/90 - Verfassungsbeschwerde; Rechtsstaatsprinzip; Verwertungskündigung; Kündigungsgründe
    Leitsatz: Zum Gebot effektiven Rechtsschutzes bei Kündigung eines Mietvertrages über Wohnraum.
    BVerfG
    27.09.1991
  6. 1 BvR 1170/90 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Ausgleichsregelung
    Leitsatz: 1. Art. 143 Abs. 3 GG in der Fassung des Art. 4 Nr. 5 des Einigungsvertrages ist mit Art. 79 Abs. 3 GG vereinbar. 2. Art. 79 Abs. 3 GG verlangt nicht, daß zur Wiedergutmachung von Enteignungsmaßnahmen einer fremden Staatsgewalt, die sich für den dem Grundgesetz verpflichteten Gesetzgeber als nicht hinnehmbar erweisen, die enteigneten Objekte zurückgegeben werden. 3. Es ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, daß nach deutschem internationalem Enteignungsrecht die Enteignungsmaßnahmen eines anderen Staates einschließlich entschädigungsloser Konfiskationen, auch wenn diese mit der eigenen Verfassungsordnung unvereinbar sind, grundsätzlich als wirksam angesehen werden, soweit sie Vermögen im Gebiet des fremden Staates betreffen. 4. Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es, daß der Gesetzgeber auch für die Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage im Sinne von Anlage III Nr. 1 des Einigungsvertrages eine Ausgleichsregelung schafft.
    BVerfG
    23.04.1991
  7. 1 BvR 1100/90 - Verfassungsbeschwerde; Willkürverbot; Eigenbedarfskündigung; Selbstnutzungswunsch; Rechtsmissbrauch
    Leitsatz: Der mißbräuchliche Selbstnutzungswunsch des Vermieters verdient verfassungsrechtlich keinen Schutz. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    01.03.1991
  8. 1 BvR 1040/91 - Verfassungsbeschwerde; Zwangsräumung; Vollstreckungsschutz; Suizidgefahr
    Leitsatz: Vollstreckungsschutz bei Selbstmordgefahr. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    21.08.1991
  9. BVerwG 8 C 63.89 - Wochenendhäuser; Wohnnutzung; Wohngeld
    Leitsatz: 1. Den Wohnraumbegriff der §§ 1 und 3 WoGG erfüllt nur ein Raum, der tatsächlich und (bau-) rechtlich zur dauernden Wohnnutzung geeignet und vom Berechtigten dazu bestimmt ist. 2. Wochenendhäuser dürfen nicht auf Dauer zum Wohnen benutzt werden (im Anschluß an das Urteil vom 27. März 1974 - BVerwG VIII C 21.73 - BVerwGE 45, 120). 3. Ist ein Gebäude baurechtlich als Wochenendhaus genehmigt worden, so ist dies der Beurteilung im Wohngeldverfahren zugrunde zu legen.
    BVerwG
    18.01.1991
  10. RE-Miet 3/90 - Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Entscheidungserheblichkeit; Kündigung der Wohnung im Zweifamilienhaus
    Leitsatz: Das Kündigungsrecht des § 564 b Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB setzt nicht voraus, daß der kündigende Vermieter bereits bei Abschluß des Miet-vertrages im Haus gewohnt hat hat (Anschluß an den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Koblenz vom 25.5.1981 4 W -RE 277/81, OLGZ 1981, 455).
    BayObLG
    31.01.1991