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  1. V ZB 9/91 - Wohnungseigentum; Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers gegen den Verwalter wegen unrichtiger Mitteilung über Zustimmungsfreiheit für Baumaßnahme
    Leitsatz: 1. Macht ein Wohnungseigentümer einen ihm allein zustehenden Schadensersatzanspruch gegen den Verwalter geltend, sind die anderen Wohnungseigentümer nicht Beteiligte. 2. Der einzelne Wohnungseigentümer bedarf zur Durchsetzung eines ihm als Einzelgläubiger gegen den Verwalter zustehenden Schadensersatzanspruchs nicht der Ermächtigung durch die Gemeinschaft (Abgrenzung zu BGHZ 106, 222). 3. Teilt der Verwalter einem Wohnungseigentümer zu Unrecht mit, die von diesem beabsichtigte Baumaßnahme bedürfe nicht der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer, muß er die einem anderen Wohnungseigentümer bei der Abwehr der hierdurch veranlaßten Baumaßnahme entstandenen Rechtsverfolgungskosten ersetzen.
    BGH
    02.10.1991
  2. V ZB 27/90 - Wohnungseigentum; Klagebefugnis des einzelnen Eigentümers gegen Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums; Zustimmungserfordernis bei baulicher Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums
    Leitsatz: a) Der einzelne Wohnungseigentümer kann den Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums gegen einen Miteigentümer ohne Ermächtigung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft geltend machen. b) Auch wenn die Möglichkeit besteht, daß ein Wohnungseigentümer bei Zahlungsunfähigkeit des Miteigentümers, der eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG durchgeführt hat, selbst mit Kosten belastet werden könnte, so ist nicht deswegen die Maßnahme von seiner Zustimmung abhängig.
    BGH
    19.12.1991
  3. V ZB 13/90 - Wohnungseigentumsveräußerung; Verwalterzustimmung
    Leitsatz: Macht die Teilungserklärung die Veräußerung des Wohnungseigentums von der Zustimmung des Verwalters abhängig, so gilt dies auch für die Veräußerung aus der Hand des teilenden Eigentümers nach Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft.
    BGH
    21.02.1991
  4. 2 BvR 1463/90 - Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Zeugenvernehmung; Berlin-Vorbehalt
    Leitsatz: 1. Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde auch gegen eine vor der Suspendierung und späteren Aufhebung des Berlin-Vorbehalts ergangenen Entscheidung des Landgerichts Berlin. 2. Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs.
    BVerfG
    12.07.1991
  5. 1 BvR 986/91 - Verfassungsbeschwerde; Aussetzung
    Leitsatz: Zur Aussetzung der Wirkung eines Urteils des Bezirksgerichts bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde wegen § 3 Abs. 3 Vermögensgesetz. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    09.07.1991
  6. 1 BvR 976/89 - Verfassungsbeschwerde; Informationsfreiheit; Fernsehempfang
    Leitsatz: Ein Fernsehprogramm verliert nicht deshalb den Charakter einer allgemein zugänglichen Informationsquelle, aus der sich zu unterrichten durch das Grundrecht der Informationsfreiheit garantiert ist, weil es an einem bestimmten Ort nicht in dem Sinne ortsüblich ist, daß es dort nur mit überdurchschnittlichem Aufwand empfangen werden kann (Leitsatz der Redaktion).
    BVerfG
    15.10.1991
  7. 1 BvR 539/91 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Verwertungskündigung; Verkaufshindernis
    Leitsatz: Kündigung wegen Hinderung an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung, wenn sich der Kündigungsschutz als faktisches Verkaufshindernis darstellt. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    20.09.1991
  8. 1 BvR 538/90 - Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; Kündigungsschutz; Zwischenvermietung
    Leitsatz: Es verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG, einem Mieter, der - in Kenntnis der Eigentumsverhältnisse - Wohnraum von einem gewerblichen Zwischenmieter und nicht unmittelbar vom Eigentümer gemietet hat, den Kündigungsschutz des sozialen Mietrechts zu versagen.
    BVerfG
    11.06.1991
  9. 1 BvR 239/90 - Verfassungsbeschwerde; Persönlichkeitsrecht; Offenbarungspflicht; Entmündigung
    Leitsatz: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Entmündigten wird verletzt, wenn ein Gericht ohne hinreichende Abwägung der betroffenen Belange davon ausgeht, er sei bei Abschluß eines Mietvertrages ver-pflichtet gewesen, seine Entmündigung zu offenbaren.
    BVerfG
    11.06.1991
  10. 1 BvR 1106/91 - Vorschriften der HausratVO bei Zuweisung einer genossenschaftlich gebundenen Wohnung; Rechtsgrundlage
    Leitsatz: Die Vorschriften der HausratVO sind auch für die Zuweisung einer genossenschaftlich gebundenen Wohnung eine hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    09.10.1991