30 REMiet 5/91 - Rechtsentscheid; Kündigungsschutz nach Zustimmung zum Mieterhöhungverlangen durch Prozessvergleich
Leitsatz: § 9 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (MHG) ist nicht entsprechend anwendbar, wenn Mieter und Vermieter sich in einem Prozeßvergleich auf einen höheren Mietzins geeinigt haben.