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Suchergebnis Urteilssuche (141 - 150 von 321)
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62 T 107/91 - Beweissicherungsverfahren; KostenentscheidungLeitsatz: Keine eigenständige Kostenentscheidung im Beweissicherungsverfahren.LG Berlin26.08.1991
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65 S 516/89 - Teilgewerbezuschlag; Umgehungsgeschäft; Aufgabe der teilgewerblichen Nutzung; Altbauwohnung; Sittenwidrigkeit; WucherLeitsatz: 1. Wenn nach den gesamten Umständen für beide Parteien eines Mietvertrages bei Vertragsabschluß offenkundig ist, daß eine teilgewerbliche Nutzung der Wohnung für den Mieter nicht ernsthaft in Be-tracht kommt, ist die Vereinbarung eines Teilgewerbezuschlags ein unwirksames Umgehungsgeschäft des § 3 GVW. 2. Die Pflicht zur Zahlung eines wirksam vereinbarten Teilgewerbezuschlags entfällt nicht durch die Aufgabe der teilgewerblichen Nutzung durch den Mieter. 3. Die Höhe des Teilgewerbezuschlags ist auch bei ehemals preisgebundenen Altbauwohnungen frei vereinbar; Grenzen bilden hier nur die Sittenwidrigkeit bzw. der Wucher.LG Berlin20.08.1991
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1 S 209/91 - Tierhaltung; Beschwer; BerufungsbeschwerLeitsatz: Der Wert der Beschwer bei einer Streitigkeit über Tierhaltung in der Mietwohnung ist nach den fiktiven Abnutzungskosten für die zusätzliche Abnutzung der Wohnung durch das Halten von Tieren zu berechnen.LG Kiel19.08.1991
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67 S 195/91 - Mieterhöhungsverlangen; ortsübliche Vergleichsmiete: Mietspiegel; SachverständigengutachtenLeitsatz: 1. Die Anhörung eines Gutachters gemäß § 411 Abs. 3 ZPO kann dann unterbleiben, wenn das Gutachten augenscheinlich bereits dem Grunde nach nicht verwertbar ist, weil dem Gutachter bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete hinsichtlich der Streitwohnung (hier: Nachkriegswiederaufbau) keine vergleichbaren Mietdaten zur Verfügung stehen. 2. Das Amtsgericht ist gemäß § 286 ZPO nicht gehindert, bei einem nicht verwertbaren Sachverständigengutachten zur Miethöhe den Berliner Mietspiegel für Neubauwohnungen 1990 als Erkenntnisquelle heranzuziehen, wenn die vom Gutachten abweichende Beurteilung der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht von einem Mangel an Sachkunde beeinflußt ist.LG Berlin15.08.1991
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66 S 56/91 - Feststellungsklage; Übergang zur Leistungsklage; Berufungsbegründung; Schönheitsreparaturen; Mahnung; Schadensersatz wegen nicht ausgeführter SchönheitsreparaturenLeitsatz: 1. Der Übergang von der Feststellungsklage zur Leistungsklage ist bei gleichbleibendem Klagegrund als qualitative Erweiterung des Klageantrages im Sinne des § 264 Ziff. 2 ZPO anzusehen. 2. Auch wenn der Feststellungsantrag in der Berufung nicht weiterverfolgt wird, muß sich die Berufungsbegründung mit der Auffassung der Vorinstanz auseinandersetzen, ein Feststellungsinteresse sei nicht gegeben. 3. Zu den Anforderungen einer verzugsbegründenden Mahnung bei der Durchführung von Schönheitsreparaturen (hier: allgemeiner Hinweis, was alles zu Schönheitsreparaturen gehört, nicht ausreichend).LG Berlin12.08.1991
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67 T 78/91 - RäumungsfristLeitsatz: Die Gewährung einer Räumungsfrist ist im Regelfall nicht von der Auflage zur Zahlung der laufenden Nutzungsentschädigung abhängig zu machen.LG Berlin08.08.1991
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65 S 28/91 - Besitzentziehung; verbotene Eigenmacht; Ausbau eines mitvermieteten Dachbodens; einstweilige Verfügung; Verfügungsgrund; VerfügungsanspruchLeitsatz: Ausbau eines mitvermieteten Dachbodens durch den Vermieter als verbotene Eigenmacht.LG Berlin06.08.1991
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63 S 210/91 - Preisbindung; Neubau; Altbau; WiederaufbauLeitsatz: 1. Zur Frage, wann wiederaufgebauter Wohnraum (§ 16 II. WoBauG) oder Neubau (§ 17 II. WoBauG) vorliegt. 2. Die Frage, ob Neubau oder Altbau vorliegt, ist für jeden Raum einer Wohnung gesondert zu beurteilen.LG Berlin06.08.1991
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65 S 558/90 - Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung; Verwertungskündigung; Kündigungsbegründung; Ertragsberechnung; Kündigungserklärung: ordentliche KündigungLeitsatz: Anforderungen an die Begründung einer Kündigung wegen fehlender wirtschaftlicher Verwertung.LG Berlin02.08.1991
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62 S 93/91 - Modernisierung; Heizungsanschluss; Härte; DuldungspflichtLeitsatz: 1. Einbau einer Gasetagenheizung anstelle vorhandener Kohle-Einzelöfen keine Maßnahme, die die Wohnung in einen allgemein üblichen Zustand versetzt. 2. Keine Berücksichtigung der Heizkosten bei der Härteabwägung nach § 541 b Abs. 1 BGB, wenn eine Gasetagenheizung eingebaut wird und der Mieter bisher auch für die Heizkosten selbst aufkommen mußte. 3. Bei der derzeitigen Preisentwicklung ist ein Anteil von 30 % vom Nettoeinkommen für die Mieter noch üblich und zumutbar.LG Berlin01.08.1991