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Urteil Zwangsverwaltung
Schlagworte
Zwangsverwaltung; Eintritt des Schuldners in Mietvertrag; Vermieterwechsel; Aufhebung der Zwangsverwaltung
Leitsatz
Durch die Aufhebung der Zwangsverwaltung tritt der Schuldner an die Stelle des Zwangsverwalters und wird Vermieter der vom Zwangsverwalter während der Zwangsverwaltung abgeschlossenen Mietverträge.
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