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Urteil Untervermietungserlaubnis
Schlagworte
Untervermietungserlaubnis; Aufnahme des volljährigen Bruders; Überbelegung
Leitsatz
Ein berechtigtes Interesse gem. § 549 Abs. 2 BGB zur Überlassung ei-nes Teils der Wohnung an den aus der Türkei eingereisten Bruder liegt dann vor, wenn seine Aufnahme einer sittlichen Pflicht genügt.
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