Urteil staatlicher Verwalter
Schlagworte
staatlicher Verwalter; Mietvertragsabschluss; Passivlegitimation; Anmelder; Berechtigter; Aktivlegitimation,Laufzeit
Leitsätze
1. Zur Passiv-Legitimation höherer kommunaler Wohnungsverwaltungen einerseits und der Aktiv-Legitimation von Personen, die offene Vermögensansprüche angemeldet haben, andererseits in bezug auf den Abschluß von Mietverträgen noch staatlich verwalteter Grund-stücke.
2. Abschluß von Mietverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr durch staatliche Verwalter nur mit Zustimmung der nach dem Gesetz zur Regelung der offenen Vermögensfragen Berechtigten.
(Leitsätze der Redaktion)
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