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Urteil Rückgabepflicht
Schlagworte
Rückgabepflicht; Kostenrisiko bei Vollstreckung des Räumungstitels trotz Räumungsfristverlängerungsantrag
Leitsatz
Ein Vollstreckungsgläubiger trägt das Kostenrisiko, wenn er Vollstreckungsmaßnahmen einleitet, solange sich der Vollstreckungsschuldner noch mit Rechtsmitteln gegen die Vollstreckungsmaßnahmen wehrt.
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