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Urteil Rechtsentscheid
Schlagworte
Rechtsentscheid; Mieterhöhungsverlangen; Begründung; Mietspiegel
Leitsätze
1. Der Berliner Mietspiegel für Altbauwohnungen 1990 vom 6. Dezember 1989 (Amtsblatt für Berlin 1990 Nr. 1 vom 3. Januar 1990) entspricht den Anforderungen des § 2 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (MHG); auf ihn kann daher zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens Bezug genommen werden.
2. Im übrigen wird der Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt.
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