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Urteil positive Vertragsverletzung
Schlagworte
positive Vertragsverletzung; Erkundigungspflicht des Erwerbers einer Altbauwohnung; Wasserrohrbruch
Leitsatz
Unterläßt der Erwerber einer Altbauwohnung, sich unverzüglich über den Zustand der Versorgungsleitungen zu erkundigen, muß er sich schon deswegen etwaige Schadensfolgen zurechnen lassen (hier: Wasserrohrbruch).
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