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Urteil Nutzungsentgelt
Schlagworte
Nutzungsentgelt; Wohnraumzuweisung; Verjährung; Minderung, Mangelanzeige
Leitsatz
Kommt nach einer Zuweisung von Räumen ein Mietvertrag nicht zustande, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter die Nutzungen zu erstatten, die dem Mietentgelt bei Zustandekommen einer Vereinbarung entsprochen hätten.
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