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Urteil Modernisierung
Schlagworte
Modernisierung; Duldungspflicht des Mieters; finanzielle Härte; allgemein üblicher Zustand; Badeinbau; Duscheinbau
Leitsatz
Es ist davon auszugehen, daß im Land Berlin über 90 % aller Wohnungen mit einem Bad oder einer Dusche ausgestattet sind, weshalb insoweit ein allgemein üblicher Ausstattungszustand vorliegt.
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