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Urteil Modernisierung
Schlagworte
Modernisierung; Energieeinsparung; Wirtschaftlichkeitsgebot; Kostenumlage
Leitsätze
1. Für die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme zur Energieeinsparung im Rahmen des § 3 MHG kommt es auf die objekti-vierten Erkenntnismöglichkeiten des Vermieters bei Beginn der Maßnahme und nicht auf das später tatsächlich eingetretene Kosten /Nutzenverhältnis an.
2. Bei einem Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit bleiben diejenigen Kosten umlagefähig, die auch bei Beachtung der Wirt-schaftlichkeitsgrundsätze entstanden wären (OLG Karlsruhe, GE 1984, 1079).
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