Urteil Modernisierung
Schlagworte
Modernisierung; Phosphatierungs-Anlage; Heizkostenverteiler; Fernheizung; Kostenverteilung; Modernisierungsumlage
Leitsätze
1. Der Entscheidungsspielraum des Vermieters, bei der Modernisierung eine billige oder eine teure Anlage einzubauen, endet dort, wo die üblichen Preise in nicht mehr vertretbarer Weise überschritten werden; bei einer Überschreitung von 2/3 ist diese Grenze jedenfalls nicht mehr eingehalten.
2. Einbau einer Phosphatierungs-Anlage ist eine Wertverbesserung.
3. Einbau von Heizkostenverteilern auch bei Anschluß an die Fernheizung als Wertverbesserung.
4. Verteilung der Kosten beim Einbau von Fernheizung und Fernwarmwasser nach Maßgabe der für beide Bereiche veranschlagten Leistung.
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