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Urteil Mietgebrauch
Schlagworte
Mietgebrauch; Bodenraum; Unterlassungsanspruch; Abmahnung
Leitsätze
1. Unterlassungsanspruch bezüglich der Nutzung eines Bodenraumes als Abstellfläche und zum Wäschetrocknen.
2. Entbehrlichkeit einer Abmahnung bei vertragswidrigem Gebrauch.
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