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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Bruttowarmmiete
Leitsatz
Grundlage eines wirksamen Mieterhöhungsverlangens nach § 2 MHG ist das Bestehen einer zulässigen Mietzinsvereinbarung - hier: Verstoß einer Warmmiete gegen § 2 Heizkostenverordnung.
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