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Urteil Mietausfall
Schlagworte
Mietausfall; Weitervermietung; Überlegungsfrist
Leitsatz
Auch wenn sich ein Vermieter bereiterklärt hat, eine gekündigte Wohnung so schnell wie möglich weiterzuvermieten, muss ihm nach (vorzeitiger) Rückgabe der Wohnung noch eine weitere Überlegungsfrist von mindestens zwei Monaten zugestanden werden, innerhalb derer er die Weitervermietung vornimmt.
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