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Urteil Mängelbeseitigung
Schlagworte
Mängelbeseitigung; Aufwendungsersatzanspruch
Leitsätze
1. Kommt der Vermieter seiner Verpflichtung zur Mängelbeseitigung trotz Aufforderung des Mieters nicht nach, so ist der Mieter berechtigt, die von einem Fachunternehmen angeratene Mängelbeseitigungsmaßnahme auf Kosten des Vermieters durchführen zu lassen.
2. Hat der Mieter vor der Durchführung der Mängelbeseitigungsmaßnahmen fachkundigen Rat eingeholt, kann ihm nicht entgegengehalten werden, dass eine kostengünstigere Maßnahme zur Mängelbeseitigung ausgereicht hätte.
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