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Urteil Kündigung


Schlagworte

Kündigung; Vollmachtsurkunde; Hauswartdienstwohnung; Kündigungsschreiben; Betriebsbedarf

Leitsätze

1. Die Zurückweisung einer Kündigung wegen Fehlens der Vollmachtsurkunde ist nur unverzüglich möglich.

2. Die Kündigung einer Hauswartdienstwohnung ist nur dann wirksam, wenn in dem Kündigungsschreiben ein konkreter Betriebsbedarf dargelegt wird. Dazu reicht eine lediglich formelhafte Wiederholung des Gesetzestextes nicht aus.

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