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Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; Wohnberechtigungsschein; ordentliche Kündigung; Interessenabwägung; berechtigtes Interesse
Leitsatz
Zur Interessenabwägung bei einer Kündigung gem. § 564 b Abs. 1 BGB gegenüber Mietern einer öffentlich geförderten Wohnung, die keinen Wohnberechtigungsschein haben.
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