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Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; Kündigungsbegründung; Verwertungskündigung; Nachteil; Verkaufserlös
Leitsatz
Der allgemeine Hinweis im Kündigungsschreiben, daß eine vermietete Eigentumswohnung nach Auskünften von Fachleuten nur zu einem Preis veräußert werden könne, der etwa 50 % unter dem einer bezugsfreien Wohnung liege, genügt bei einer Kündigung wegen fehlender angemessener wirtschaftlicher Verwertung nicht für die gesetzlich erforderliche Kündigungsbegründung.
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