Urteil Instandsetzungsanspruch
Schlagworte
Instandsetzungsanspruch; Mängelbeseitigungsanspruch; Mietermehrheit; Aktivlegitimation; Ehefrau; Gewährleistungsausschluss
Leitsätze
1. Bei einem mit Ehegatten abgeschlossenen Mietvertrag ist die allein in der Ehewohnung zurückgebliebene Ehefrau zumindest dann allein zur Geltendmachung von Mängelbeseitigungsansprüchen aktivlegitimiert, wenn die Ehe bereits seit längerem geschieden ist und der Ehemann die Wohnung mit unbekanntem Aufenthalt im Ausland be-reits seit längerem verlassen hat (im Anschluß an OLG Frankfurt/Main GE 1991, 89).
2. Bei der vorbehaltlosen Hinnahme von bereits bei Vertragsschluß vorliegenden Mängeln oder später im Laufe des Mietverhältnisses auftretenden Mängeln über einen längeren Zeitraum ist der Mieter auch mit seinem Anspruch auf Mängelbeseitigung ausgeschlossen.
3. Der Ausschluß mit den Gewährleistungsansprüchen bezieht sich nicht nur auf die Vergangenheit, sondern auch auf die Zukunft (im Anschluß an OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 911).
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