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Urteil Eigenbedarfskündigung
Schlagworte
Eigenbedarfskündigung; Bedarfsperson; Schwester
Leitsatz
Der Wunsch eines Mieters, seiner in Wohnungsnot geratenen Schwester zu helfen und ihr einen Teil der eigenen Wohnung zur Verfügung zu stellen, ist als berechtigtes Interesse im Sinne von § 549 Abs. 2 BGB anzuerkennen.
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